Der Expartner ist tot – die Rentenkürzung bleibt
Kaum bekannt, aber Realität: Warum die eigene Rentenkürzung auch nach dem Tod des Expartners bestehen bleibt
Kaum bekannt, aber Realität: Warum die eigene Rentenkürzung auch nach dem Tod des Expartners bestehen bleibt
Mehr Gerechtigkeit, mehr Flexibilität – und neue Herausforderungen für die Praxis
Warum ein Ehevertrag in modernen Partnerschaften unverzichtbar sein kann und wie er rechtssicher gestaltet wird. Von Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff, Kanzlei Selzer Reiff Notare.
Wer während der Ehe höhere Rentenansprüche aufgebaut hatte, muss nach der Scheidung dem früheren Partner etwas abgeben. Und muss absurderweise weiterzahlen, wenn der geschiedene Ex-Partner stirbt.