Bei der Gründung und Eintragung einer Gesellschaft ist viel Bürokratie zu bewältigen, damit die Gesellschaft handlungsfähig wird.
So sind z.B. Geschäftsreisen zum Gründungsstandort notwendig, um alle erforderlichen Unterschriften abzugeben. Mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft, also einer bereits existierenden und eingetragenen Gesellschaft, sind diese Hürden in nur einem Schritt erledigt. Sie sind ohne persönliche Haftung sofort handlungsfähig, während Sie bei einer Gründung die Eintragung ins Handelsregister abwarten müssen. Das kann längere Zeit in Anspruch nehmen.
Welche Risiken gibt es?
Beim Kauf einer Vorratsgesellschaft wird die Übernahme von nicht erwartbaren Altlasten vermieden. Beim Kauf einer bereits operativ aktiv gewesenen Gesellschaft kann das anders sein. Sie übernehmen eine Vorratsgesellschaft frei von Gründungsrisiken. Es besteht von Anfang an Haftungsschutz. Bei einer normalen Gründung besteht ein Haftungsrisiko bis zum Eintrag ins Handelsregister. Sie profitieren hierbei auch von der Erfahrung aus über 6.000 Gesellschaftsgründungen.
Vorratsgesellschaft vs Mantelgesellschaft
Eine Mantelgesellschaft oder ein Firmenmantel ist eine bereits im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, welche nicht operativ tätig ist. ABER: Bei einer Mantelgesellschaft handelt es sich zumeist um eine ehemals aktive Gesellschaft, die auch Altlasten aus ihrer früheren operativen Tätigkeit haben kann. Bei einer Vorratsgesellschaft ist eine vorherige operative Tätigkeit ausgeschlossen. Vorratsgesellschaften werden allein für den Zweck des Verkaufs und der schnellen Übernahme gegründet und haben bis zu ihrem Erwerb keinen anderen Unternehmenszweck, als die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Vorratsgesellschaft vs Selbstgründung
Der größte Unterschied liegt in der sofortigen Verfügbarkeit von Vorratsgesellschaften. Sie stehen innerhalb von 24 Stunden zur Übernahme bereit und es gibt keine Gründungsrisiken. Sie haben bei einer Vorratsgesellschaft alle Vorteile, die Sie sonst auch bei der Gestaltung Ihrer selbst gegründeten Gesellschaft haben: Freie Wahl des Sitzes, der Anschrift und des Unternehmenszwecks. Sie entscheiden, wie Ihre Gesellschaft nach der Übernahme aussehen soll und Ihr Notar meldet diese Änderungen dann beim Handelsregister an. Auch die Sitzverlegung und ein Wechsel des Registergerichts beim Handelsregister kein Problem. Ein wichtiger Aspekt: Die Gesellschaft existiert schon längere Zeit, dass kann sich bei neuen Geschäftsverbindungen positiv auswirken.
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Fazit in Stichpunkten
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Über L-Capital
L-Capital ist eine Consulting Company mit den Schwerpunkten Unternehmensfinanzierungen aller Art, Prozessfinanzierung und Marketing. Gerade bei Projektfinanzierungen ist es häufig gewünscht, die operative Gesellschaft von der Finanzierung zu trennen, damit direkter Einfluß durch Investoren unterbleibt. Auch ist es generell für jedes Unternehmen ratsam, dass Marketing von der operativen Gesellschaft zu trennen, um negative Ereignisse, die auf unklaren gesetzlichen Regelungen beruhen, auszuschließen. Und, last but not least, ist es sinnvoll Unternehmensbereiche auszugliedern und in einer Holding neu zu organisieren, um so profitable und schützenswerte Unternehmensteile von nicht profitablen zu trennen. Das reduziert Steuerbelastungen, hilft beim Unternehmensverkauf, schützt vor Pfändungen und hilft bei Verlagerung ins Ausland – Stichwort „Bulletproof“.
Details können hier abgerufen werden:
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