Krankenkassen.de jetzt in ukrainischer Sprache

Geflüchtete aus der Ukraine können ab 1. Juni 2022 ALG II beantragen und einer Krankenkasse beitreten. Das Portal „www.strachowka.de“ bietet Informationen dazu in ukrainischer Sprache.

Inhalte des Portals „Krankenkassen.de“ sind jetzt auch in ukrainischer Sprache verfügbar. Mit der neuen Website „strachowka.de“ möchte die Redaktion von Krankenkassen.de Geflüchteten aus der Ukraine den Einstieg in das Gesundheitssystem in Deutschland und die Auswahl einer passenden Krankenkasse erleichtern. Krankenkassen.de ist mit über 20.000 Besuchern am Tag ein führendes Fachportal zum Thema gesetzliche Krankenkassen in Deutschland.

Geflüchtete aus der Ukraine können ab 1. Juni 2022 Unterstützung nach Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten. Sie stellen hierfür einen Antrag beim Jobcenter, das auch die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Vor dem Termin im Jobcenter sollten Antragsteller eine gesetzliche Krankenkasse wählen. Mit Beginn der Mitgliedschaft erhalten sie dann Leistungen wie jeder andere in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte.

Wer seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat keinen Anspruch auf ALG II. Aus der Ukraine Geflüchtete haben in diesem Fall dennoch ein Recht auf Beitritt in eine Krankenkasse. Sie stellen einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft direkt bei der Krankenkasse. Das Recht auf Beitritt muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ankunft ausgeübt werden.

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland weist eine Besonderheit auf: Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind über 80 verschiedene Krankenkassen. Für die Geflüchteten aus der Ukraine bedeutet das: Sie müssen eine Krankenkasse wählen. Hier hilft strachowka.de bei der Orientierung. Die Website stärkt das Verständnis für das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, bietet eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen und viele Informationen zu Beiträgen, Leistungen und Service.

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