Immobilienübertragung: Nießbrauch als wichtiger Aspekt
Unter Nießbrauch versteht man das Nutzungsrecht an einer Sache. Im Falle einer Immobilie kann das zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht für den Eigentümer und/oder den Lebenspartner bedeuten.
Unter Nießbrauch versteht man das Nutzungsrecht an einer Sache. Im Falle einer Immobilie kann das zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht für den Eigentümer und/oder den Lebenspartner bedeuten.
84 Prozent der Deutschen wünschen sich ein Eigenheim. Viele dieser potenziellen Immobilienbesitzer leiden derzeit jedoch unter dem engen Markt. Das Nießbrauchrecht schafft Abhilfe.
Etwas mehr als die Hälfte aller Deutschen lebt im Eigenheim, Tendenz steigend. Der Gestaltung der Vermögensübertragung mit Immobilienbezug kommt daher eine besondere Bedeutung zu.