Verordnung zur Mindestbandbreite nachbessern!
Übergeordnetes Kriterium sollte nach Auffassung der IfKom der im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst sein für soziale und wirtschaftliche Teilhabe.
Übergeordnetes Kriterium sollte nach Auffassung der IfKom der im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst sein für soziale und wirtschaftliche Teilhabe.
Sowohl im Mobilfunk als auch im Festnetz sollte der mehrfache Ausbau von Breitbandinfrastruktur nach Auffassung des IfKom-Verbandes minimiert oder ganz vermieden werden.