Immobilienübertragung: Nießbrauch als wichtiger Aspekt
Unter Nießbrauch versteht man das Nutzungsrecht an einer Sache. Im Falle einer Immobilie kann das zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht für den Eigentümer und/oder den Lebenspartner bedeuten.
Unter Nießbrauch versteht man das Nutzungsrecht an einer Sache. Im Falle einer Immobilie kann das zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht für den Eigentümer und/oder den Lebenspartner bedeuten.
Etwas mehr als die Hälfte aller Deutschen lebt im Eigenheim, Tendenz steigend. Der Gestaltung der Vermögensübertragung mit Immobilienbezug kommt daher eine besondere Bedeutung zu.