Abgabefrist für Grundsteuer-Feststellungserklärung verlängert
Zur Entlastung soll die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden.
Zur Entlastung soll die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden.