Wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritten – Wartungsplaner sorgt für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsunfälle vermeiden – beim Umgang mit Leitern Regeln beachten. Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben.

BildWartungsplaner: Das Arbeiten von tragbaren Leitern und Tritten ist gemäß der von den Unfallversicherungen geführten Statistiken gefährlicher als bei anderen Arbeitsmitteln. Jeder dritte Absturzunfall führt zur Betriebsunfähigkeit. Dies liegt naturgemäß auch daran, das tragbare Leitern und Tritte ein häufig verwendetes Arbeitsmittel im Betrieb darstellen. 

Leiter finden beispielsweise Verwendung zum Einräumen von Regalen, zur Glasreinigung, zum Streichen oder sonstigen Reparaturarbeiten in der Höhe. Hierbei werden Leitern ständig belastet und unterliegen auf Dauer einem Verschleiß. Der Arbeitgeber hat daher dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte zyklisch auf ordnungsgemäßen Zustand per Sicht- und Funktionsprüfung geprüft werden. Hierzu sind Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festzulegen.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben

Grundsätzlich sind für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und den einschlägigen Normen, den Umgang mit tragbaren Leitern und Tritten so sicher wie möglich zu gestalten. 

Dies schließt zum einen die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV und zum andern die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten mit ein. Die Unterweisung sollte hierbei mindestens einmal jährlich erfolgen.

Die Zeitabstände für Sicht- und Funktionsprüfungen richtet sich hingegen nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit. Bei täglichem Gebrauch sollte auch die Sichtprüfung der Leiter regelmäßig durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Beauftragen Sie qualifizierte Mitarbeiter mit der Leiterprüfung

Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber kann natürlich entsprechend qualifizierte Mitarbeiter mit der Leiterprüfung betrauen und hat gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Arbeitssicherheit ist allerdings keine Beschäftigung, die nebenbei erledigt werden kann. Daher sollte hierfür ein verantwortlicher Mitarbeiter mit diesem Thema betraut werden, der sich voll und ganz auf die Erfüllung des umfangreichen Aufgabenumfanges konzentrieren kann. Hierbei sollte er den Überblick behält und die Vorgänge entsprechend dokumentiert. Dies ist letztendlich auch wichtig für die Rechtssicherheit. 

Die Software Wartungsplaner unterstützt Sie bei allem, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen benötigen.

Die Planung der Prüftermine für Leitern mit dem Wartungsplaner / Leiterkontrollblatt

All die Betriebsmittel wie Lagerleiter, Anlegeleiter, Regalleiter, Tritte oder Hocker sind in häufigem Gebrauch und unterliegen damit natürlich auch einem schnellen Verschleiß. Abhängig vom Material kann es zu Verformungen der Sprossen, scharfen Kanten oder Rissen kommen. 

Achten Sie auf den Verschleiß, die Verformung und der Zerstörung von Bauteilen gemäß den Vorgaben der DGUV.

Zur Überprüfung eignen sich Kontrollblätter mit einer Checkliste zum Ankreuzen. Hierdurch behält der Verantwortliche am besten den Überblick. Im Zeitalter der Digitalisierung arbeiten moderne Unternehmen natürlich nicht mehr mit Papierlisten, die dann im Ordner verschwinden. Heutzutage werden die Listen direkt vor Ort am Tablet oder Smartphone ausgefüllt und per automatischen Datenexport in die Datenbank der Wartungssoftware eingepflegt. Auch diese Tools stellt Ihnen der Hoppe Wartungsplaner zur Verfügung.

Revisionssicherheit: Immer auf externe Prüfungen vorbereitet und alles an einem Ort

Ein wichtiger Vorteil bei der Verwendung des Wartungsplaners besteht auch darin, dass bei einer externen Prüfung alle Nachweise nachvollziehbar sowie transparent an einem Ort gespeichert sind. Das digitale „Leiternkontrollbuch“ enthält einen Überblick über alle Kontrollen sowie den beanstandeten Punkten.

Darüber hinaus gibt der intuitiv zu bedienende Wartungsplaner einen Überblick über die Betriebsmittel, dokumentiert Prozesse und grenzt Wartungen, Prüfungen und Reparaturen der Leitern voneinander ab. Dies macht organisiertes Arbeiten erst möglich. Hinzu kommen natürlich noch die mobile Erfassung sowie die automatischen Erinnerungsfunktionen via eMail zu den Prüfterminen.

Fazit

Die Arbeitssicherheit wird häufig unterschätzt. Dabei sollte die Arbeitssicherheit im Betrieb an erster Stelle stehen. Die Wartungsplanung in Verbindung mit der rechtssicheren regelmäßigen Prüfung von allen Leitern und Tritten sowie der Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, ist hierbei die beste Garantie für unfallfreies Arbeiten.

Kostenlose Demo-CD und weitere Informationen: https://www.wartungsplaner.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hoppe Unternehmensberatung
Herr Ulrich Hoppe
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm
Deutschland

fon ..: +49 (0) 6104 / 65327
fax ..: +49 (0) 6104 / 67705
web ..: https://www.Wartungsplaner.de
email : info@Hoppe-Net.de

Die Hoppe Unternehmensberatung gehört zu den bekanntesten deutschen Anbietern von Wartungssoftware, Arbeitsschutzsoftware und Instandhaltungslösungen. Mehr als 25 Jahre Erfahrung stecken in der modernen Software für Wartungen.

Hinweis:
Der Wartungsplaner wurde mit den Innovationspreis „Best of IT“ der Initiative Mittelstand ausgezeichnet. Weiterhin wurde die Software mit dem Industriepreis prämiert.

Pressekontakt:

Hoppe Unternehmensberatung
Herr Ulrich Hoppe
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm

fon ..: +49 (0) 6104 / 65327
email : info@Hoppe-Net.de

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.