Belastet die Mülldeponie in Zukunft doch das Trinkwasser?

Die Gemeinderäte und die Gemeindeverwaltung müssen sich endlich im Sinne der Neunkirchener Bürger einsetzen und die (erneute) langfristig geplante Ablagerung verhindern.

BildSo stand es fast auf den Tag genau 30 Jahren später am 6.3.2025 in der Pegnitz Zeitung. Das ist bemerkenswert, da der Landkreis Nürnberg Land aktuell abschließende Vorbereitungen trifft, um erneut Müll, nämlich diesmal von der Stadt Nürnberg, auf der Deponie Neunkirchen abzulagern.

Auf verantwortungslose Weise haben die Kreisräte, auf Empfehlung der Landkreis-Verwaltung, beschlossen, dass wieder Müll in Neunkirchen abgelagert wird. Von den damaligen Beteuerungen und Zusicherungen an die Neunkirchener Bürger, dass in Neukirchen endlich Schluss sein müsse, ist nicht mehr viel übrig geblieben. Die Neunkirchner wurden erneut hinters Licht geführt, denn das versprochene Ende der Ablagerungen in Neunkirchen wird es wohl (freiwillig) nie geben.

Wenn es nach dem Willen der Kreisräte geht soll, aus Solidarität zu Nürnberg, nun wieder Müll auf der Kreismülldeponie Neunkirchen abgelagert werden. Berücksichtigt man die geplanten Mengen, reicht das für weitere Jahrzehnte Müll in Neunkirchen. Nach der der Alt-Deponie Dehnberg und dem Wertstoffhof des Landkreises, sowie der Müll-Umladestation für den Landkreis-Müll auf der Kreismülldeponie Neunkirchen, wird jetzt wieder mit der Müll-Deponierung auf dem sog. Anpassungsbereich begonnen; diesmal aber kommt der komplette Müll aus der Stadt Nürnberg und seiner Umgebung, sowie dem Landkreis Nürnberger Land nach Neunkirchen.

Die ganze Geschichte begann in den 1960-er Jahren, als die Gemeinderäte noch gutgläubig waren. Seitdem haben die Gemeinderäte aber immer wieder einer Erweiterung und Verlängerung der Deponie zugestimmt. Jetzt aktuell stimmen die Gemeindevertreter zwar nicht mehr zu, sie tun aber auch nichts (rechtliches) dagegen, um die erneuten Ablagerungen zu verhindern

All dies diskutieren die Gemeinderäte jetzt hinter verschlossenen Türen (= nicht öffentlich), und wollen dadurch jegliche öffentliche Beteiligung vermeiden. Eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes in dieser Sache haben sie mehrfach abgelehnt. Eine Akteneinsicht in den bisherigen Verfahrensablauf wird durch die Gemeindeverwaltung strikt abgelehnt. Lediglich der Betreiber selbst, der Landkreis Nürnberger Land, hat kürzlich das Geheimnis um die erfolgten Maßnahmen bzgl. des Anpassungsbereiches gelüftet. So sind jetzt zumindest die ergriffenen Maßnahmen nachvollziehbar. Ob diese natürlich tatsächlich den derzeit gültigen Anforderungen entsprechen, will Birkel jetzt prüfen lassen.

Die Zuständigen der Regierung von Mittelfranken und dem Landkreis Nürnberger Land haben bisher ohne öffentliche Beteiligung beschlossen, dass eine weitere Genehmigung nicht nötig sei und es sich um eine „unwesentliche“ Änderung handeln würde. Mit aller Gewalt soll hier verhindert werden, dass die erneute Verfüllung, sowie die fragwürdige Sicherheit der Deponie öffentlich diskutiert wird und somit eine öffentliche Auslegung (= Plangenehmigung) unter Beteiligung der Neunkirchener Bevölkerung stattfindet.

Da es sich bei den Bau- und Sanierungsmaßnehmen aber eindeutig um „wesentliche“ Änderungen handelt, wäre laut Gesetz sogar ein komplettes Planfeststellungsverfahren notwendig (gewesen), bevor mit einer Ablagerung auf dem Anpassungsbereich begonnen werden darf. Dies würde bedeuten, dass nie mehr eine Ablagerung in Neunkirchen stattfinden würde, da die Deponie im Grundwasser steht und auch der „sanierte“ Anpassungsbereich nicht den aktuellen technischen Anforderungen genügt. Auch aufgrund des sogenannte Nürnberg-Vertrages von 1997 dürften dann deshalb auch keine Ablagerungen mehr in Neunkirchen erfolgen.

Der Landkreis Nürnberger Land bzw. die Regierung von Mittelfranken müssen ohne Wenn und Aber eine Plan-Genehmigung, evtl. sogar ein Planfeststellungverfahren, durchführen. Dabei müssen sich die Gemeinderäte und die Gemeindeverwaltung endlich im Sinne der Neunkirchener Bürger einsetzen und die (erneute) langfristig geplante Ablagerung verhindern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Peter Birkel
Herr Peter Birkel
Bogenstr. 5
91233 Neunkirchen
Deutschland

fon ..: 09123/14957
web ..: https://www.peterbirkel.de
email : birkel2334@googlemail.com

Peter Birkel engagierte sich bereits Anfang der 1990-er Jahre als Vorsitzender der Bürgergemeinschaft e. V. für den Trinkwasserschutz rund um die Kreismülldeponie Neunkirchen a. Sand. Herr Birkel versucht die endgültige Schließung der Deponie zu erreichen; dies gelang ihm jedoch nicht 100%-ig. Bis heute wurde diese Deponie als Landkreis-Wertstoff weiterbetrieben und ist noch immer eine der wenigen vorgehaltenen Deponien in der Metropol-Region Nürnberg.
Anfang der 2000er Jahre wurde aber die Deponie für viele Millionen „saniert“, dabei wurde jedoch immer wieder verdrängt bzw. ignoriert, dass die gesamte Altdeponie im Grundwasser steht und dieses bis heute belastet wird.
Einige Jahre später wurde der Bürgerverein aufgelöst, da die Altdeponie komplett durch eine „Oberflächen“-Abdichtung saniert wurde, der neue sogenannte Anpassungsbereich (damals) hohen technischen Anforderungen gerecht wurde und durch den sogenannten „Nürnberg-Vertrag“ der gesamte Müll des Landkreises Nürnberger Land durch die Stadt Nürnberg verbrannt wurde.
Jetzt ist die Nürnberger Deponie Süd vollständig verfüllt und der Landkreis muss vertragsgemäß den gesamten nichtbrennbaren Müll der Stadt Nürnberg und der Umgebung ablagern.
Vor einigen Jahren wurde bereits der Wertstoffhof umfangreich und durch erheblich Baumaßnahmen auf diese neue Aufgabe vorbereitet. Jetzt wurde auch kürzlich der sog. Anpassungsbereich überprüft und technisch (teilweise!) angepasst.
Eine Trinkwassergefährdung wird erneut und vehement ausgeschlossen, obwohl die Brunnen von Neunkirchen, und teilweise die der Stadt Lauf, in unmittelbarer Nähe der Deponie liegen.
Aus diesem Grund beschäftigt sich Birkel, diesmal als Einzelperson, erneut mit dem thema trinkwasserschutz und will deshalb die erneute Ablagerung verhindern. Zumindest müssen die Planungen öffentlich ausgelegt werden (Plangenehmigungsverfahren) und die Bürger Neunkirchens, sowie die Gemeindevertreter offiziel informiert werden. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, und damit ein Plangenehmigungsverfahren für den Anpassungsbereich, ist das Mindeste was Birkel erreichen will.
Ablagerungen dürfen erst erfolgen, wenn eine Trinkwassergefährdung ausgeschlossen werden kann und der Nachweis erbracht ist, dass der anpassungsbereich tatsächlich den heute gültigen Anforderungen an die TASI entspricht.

Pressekontakt:

Peter Birkel
Herr Peter Birkel
Bogenstr. 5
91233 Neunkirchen

fon ..: 09123/14957
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