Altersvorsorge statt Blumen zum Muttertag

Am 12. Mai ist Muttertag. Während Kinder dabei vor allem an Blumen und Selbstgebasteltes denken, blicken insbesondere Mütter in Deutschland auf eine immer größer werdende Rentenlücke.

BildIn Deutschland treten noch immer eher Mütter als Väter für ihren Nachwuchs beruflich kürzer. Rund die Hälfte der Väter geht gar nicht in Elternzeit, knapp ein Drittel nimmt nur ein bis zwei Monate (Quelle: BMFSFJ). Dagegen plant die Mehrheit der werdenden Mütter weiterhin rund 24 Monate Elternzeit (Quelle: Statista). Ganz gleich, ob Mutter oder Vater fürs Kind im Beruf zurückstecken: Elternzeit und Teilzeitarbeit hinterlassen Spuren auf dem Rentenkonto. Die Rentenlücke wird größer; der Vorsorgebedarf wächst. Die LV 1871 hat nachgerechnet.

So groß ist die Rentenlücke

Ines (30) ist alleinerziehende Mutter einer Tochter (6). Nach ihrem Studium hat sie einen Job in Vollzeit angetreten. Mit Geburt ihres Kindes ist sie bislang sechs Jahre beruflich kürzergetreten – erst in Elternzeit, jetzt in Teilzeit. Bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 47.000 Euro hat sie zu Rentenbeginn eine Rentenlücke von 532 Euro. Noch ein Beispiel: Max (35) ist ebenfalls Vater einer Tochter (8) und verdient im Jahr 49.000 Euro brutto. Max geht Vollzeit arbeiten, um seine Familie finanziell abzusichern. Seine Ehefrau hat Elternzeit genommen. Wenn Max bis zur Rente durchgängig berufstätig ist, hat er später eine Lücke von 479 Euro.

Rentenlücke mit privater Altersvorsorge schließen

Die Rechnung zeigt: Junge Eltern stehen vor einer immer größer werdenden Rentenlücke. Elternzeit und Teilzeit können die Lücke weiter vergrößern. Eltern wie Ines und Max können ihre Vorsorgelücke durch den Abschluss einer privaten Altersvorsorge mit vergleichsweise niedrigen, monatlichen Beiträgen schließen. Ines müsste dafür beispielsweise monatlich 276 Euro in ihre Altersvorsorge investieren und Max im vorliegenden Beispiel monatlich 395 Euro zurücklegen. Denn Versicherer wie die LV 1871 bieten für jedes Lebens- und Familienmodell passgenaue Lösungen an.

Arbeiten bis zum 67. Lebensjahr

So wurde gerechnet: Sowohl Max als auch Ines arbeiten bis zu ihrem 67. Lebensjahr ununterbrochen weiter. Lohnsteigerungen und Inflationsrate liegen jeweils bei zwei Prozent pro Jahr. Alle Renten- und Gehaltswerte sind inflationsbereinigt dargestellt. Die Steigerungsrate der gesetzlichen Rente liegt bei 1,5 Prozent. Für die Ermittlung des Beitrags zur privaten Altersvorsorge wurde bei Max eine Abgabenlast von 18 Prozent zugrunde gelegt, bei Ines 17 Prozent. Der Ertragsanteilssatz liegt für beide bei 17 Prozent. Ihr finanzieller Bedarf bei Rentenbeginn beträgt 80 Prozent vom letzten Nettogehalt. Beide sorgen mit der Fondsrente MeinPlan bis zum Renteneintritt vor und erzielen nach Abzug der Fondskosten eine Nettorendite von sechs Prozent pro Jahr. Für beide Personen wird ein Rentenfaktor von 30 für die Berechnungen verwendet.

Lücke des Monats

Mit der „Lücke des Monats“ deckt die LV 1871 einmal im Monat Vorsorgelücken auf – mit Infografiken, Bildmaterial und Insights rund um das Thema Altersvorsorge. Das Format richtet sich vor allem an Journalisten und Blogger. Bild- und Textmaterial stehen unter Nennung der Quellenangabe selbstverständlich zur freien Verfügung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

LV 1871
Frau Julia Hauptmann
Maximiliansplatz 5
80333 München
Deutschland

fon ..: 089-55167-0
web ..: https://www.lv1871.de/newsroom/
email : presse@lv1871.de

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

LV 1871
Frau Julia Hauptmann
Maximiliansplatz 5
80333 München

fon ..: 089-55167-0
web ..: https://www.lv1871.de/newsroom
email : presse@lv1871.de

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.